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Kommunalrecht

Im Kommunalrecht steht die Gemeinde und deren Sorgen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Hier geht es um ganz grundsätzliche Probleme wie die Bildung und die Beteiligung an Verwaltungsgemeinschaften. Immer aktueller wird auch die Frage der Eingemeindung und der Zwangszuordnung von Gemeinden vor dem Hintergrund der Stadt-Umland-Problematik. Auch hier ist effektiver Rechtsschutz über die Verwaltungsgerichte möglich, um zu überprüfen, ob z. B. der Zusammenschluss leitbildgerecht ist.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir dem Bürgermeister für alle Fragen zur Verfügung stehen. Wir bieten unsere erläuternde Teilnahme an Gemeinderatssitzungen oder Vorberatungen an.
Mit den Spezifika kommunaler Stiftungen sind wir ebenso vertraut, wie mit den Besonderheiten der Anbindung an Verwaltungsgemeinschaften und Abwasserzweckverbände.

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